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Die Veranstaltung widmet sich aus Praktikersicht der vorbeugenden Streitvermeidung durch geschickte Vertragsgestaltung, der Konfliktregelung und Anspruchsdurchsetzung in China im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren. Gleichzeitig werden die Grundzüge des chinesischen Zivilprozessverfahrens dargestellt und Fragen der Vollstreckung von Schiedssprüchen in China und im Ausland behandelt. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungsträger aus Unternehmen und Dienstleistung, Berater und Rechtsbeistände sowie an China Interessierte, die mit der Risikoabwehr, Vertragsgestaltung und Anspruchsdurchsetzung bei Konflikten mit chinesischen oder anderen Partnern bei Projekten, Verträgen oder Gesellschaften und Investitionen betraut sind.
Nicht viele Schiedsgerichtsverfahren werden bekannt oder gar durchgeführt. Soweit nicht das Interesse der Beteiligten am Erhalt der Vertraulichkeit eine öffentliche Diskussion hindert oder Veröffentlichungen beschränken, sind es nicht selten die tückischen Kosten und das für den Mittelstand durchaus komplexe Institut des Schiedsgerichtsverfahrens, die eine Rechtsdurchsetzung in China zum Problem werden lassen.
Von der richtigen Gestaltung einer Schiedsgerichtsklausel und ihrer Durchsetzung hängt sehr viel ab. Wie wichtig die Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung vor allem in Verträgen mit Chinabezug ist, wird die Veranstaltung anschaulich anhand eines typischen Falles darstellen, der beispielhaft für sämtliche Falltypen ist.
09.00 Uhr Registrierung, Beginn: 09.30 - ca. 12.15 Uhr, Berliner Rathaus
Arbitrage und Schiedsgerichtsverfahren in der VR China erfolgreich führen
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Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel, Berlin, Executive Vice President Asien-Pazifik-Forum Berlin, Trempel & Associates „Die Grundlagen des Schiedsgerichtsverfahrens nach den Bestimmungen der CIETAC China- Verfahrensablauf, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren“ Das chinesische Arbitrage-Recht hat seine Tradition im Recht des Handels der kommunistischen Staatshandelsländer. Dennoch hat es sich bewährt und gewährt Rechtssuchenden in bestimmten Fällen durchaus Rechtsschutz. Auf die Fallstricke und ihre Kenntnis kommt es dennoch an. | |
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„Praktische Gestaltung von Schiedsgerichtsklauseln und deren Durchsetzung in China – unter besonderer Berücksichtigung der Sicherung der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung und der Kostenerstattung“ Die
richtige Abfassung der Schiedsklausel in schiedsfähigen Verträgen
entscheidet nicht nur über das anwendbare Recht und die
Arbitrage-Kommission. Sie entscheidet auch über Sieg oder Niederlage,
Vorteil oder Gestaltung und schlussendlich über die angemessene
Verteilung der anwaltlichen Kosten nach dem Maß des Obsiegens oder
Verlierens. |
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Rechtsanwältin (VR China), Lin Fu, LL.M (Berlin), „Das zivilgerichtliche Klageverfahren vor chinesischen Gerichten: Eine Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit ?“ Das chinesische Zivilgerichtsverfahren in der Praxis kann durchaus als Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit dienen. Diese Alternative und die Gerichtsstände gilt es zu kennen, denn nicht alle möglichen Gerichte verfügen bereits über eine Expertise mit Auslandsbezug. Das Thema Vollstreckung von Schiedssprüchen oder Urteilen in China ist darüber hinaus ein Thema für sich. |
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„Die Überprüfung von Schiedsgerichtsentscheidungen nach chinesischem Recht – Möglichkeiten des Rechtsschutzes, Grenzen und Ansatzpunkte“ Mit einem Schiedsspruch der CIETAC ist ein Arbitrageverfahren in China noch nicht beendet. Die Rechtsbehelfe der Schiedsgerichtsordnung und des Schiedsgerichtsgesetzes sind ebenso von Bedeutung wie die Frage, wie die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen blockiert werden können. Vor allem in Deutschland. |
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Fallstudie: „Klageverfahren S.R. Ltd.(China) ./. Memo Technik & Handel“ Stichworte
und Entscheidungsgegenstand: Schiedsgerichtsbestellung ohne Gerichtskostenvorschuss, Unparteiigkeit der CIETAC, Qualität der Schiedsgerichtsordnung, Verfahrensablauf, Kosten, Vorbereitung und Strategie der Rechtsdurchsetzung und Verteidigung, Internationaler Warenkauf, Handelskauf, Arbitrageklauseln bei Minderkaufleuten, Wirksamkeiten von Warenspezifikationen, Rügepflichten, Gewährleistung und Folgen der Schlechtlieferung, Schadensminderungspflicht, Wareninspektion, Verfahrensrechte, Auskunftspflichten, Untersuchungsrechte, Steuerbehörden als Informationsquelle, Betrugsversuche und deren Ahndung im Verfahren, Schadensersatz und Schadensumfang, Rechtsbehelfe gegen Schiedssprüche, Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland (Deutschland) usw. Resume |
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Weitere Informationen zum Thema " China" : Bauwirtschaft, Baustoffhandel, Infrastruktur, Baustoffhandel können Sie der website "Bau + Construction" unter Chinaproject.de "Bauen in China" entnehmen.