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Mit Taktik den Drachen bezwingen
Nur wer die Vertragstricks der Chinesen kennt, hat gute Chancen, seine
Investition sich einzufädeln
Quelle: Diana Niederhöfer/KARLSRUHE,
Handelsblatt, Mittwoch, 15. März, Nr. 53, S. 23

Den
Trick hat Rechtsanwalt Matthias Voss aus Shanghai schon öfter erlebt:
Chinesische Staatsbetriebe locken ausländische Firmen mit vermeintlich
lukrativen Beteiligungen an. „Doch auch wenn das Geld lockt, ist äußerte
Vorsicht geboten“, warnt Voss. Denn wer zu unbedacht handelt, verliert
sein vermeintlich gut investiertes Kapital schneller als ihm lieb ist.
Denn mit dem ausländischen Investitionskapital wollten die chinesischen
Firmen oft nur ihre finanziellen Engpässe in einem Firmenbereich überbrücken.
An den gewinnträchtigen Tochterunternehmen werden westliche Investoren
dagegen nicht beteiligt.
„Immer
wieder machen gerade kleine und mittelständische Betriebe den Fehler,
ohne jede Vorbereitung auf dem chinesischen Markt zu investieren“, erläutert
Voss das Problem. Firmen ließen sich schlicht von der allgemein
herrschenden Goldgräberstimmung blenden. „Man muss sich jedoch vor
Augen halten, dass die Chancen für eine Fehlinvestition in China überdurchschnittlich
hoch sind“, warnt der Anwalt der Kanzlei Allen & Overy.
Die
Trickkiste der chinesischen Partner ist tief. Häufig ist der
vermeintliche Geschäftspartner in Wahrheit ein Zwischenhändler, der für
eine Firma agiert, die gar keine Außenhandelslizenz hat. Diese ist aber
Voraussetzung für wirksame Verträge mit Ausländern. Die Folge kann dann
ein nicht zu Stande gekommener Vertrag sein, was viele westliche
Unternehmen allerdings zu spät feststellen.
Viele
Probleme resultieren schon aus allein aus den mangelnden Gesetzen. Denn
China ist immer noch vom Staatsdirigismus geprägt, und eine Rechtskultur
wie im Westen existiert dort nicht. Beispielsweise kennt das chinesische
Recht kein Insolvenzrecht im westlichen Sinne. „Unternehmen müssen
keinen Insolvenzantrag stellen. Der Investor weiß oft als gar nicht, dass
er mit einer illiquiden Firma operiert“, sagt der Berliner Rechtsanwalt
Eberhard Trempel von der Kanzlei Trempel & Associates. Da chinesische
Unternehmen nur schwer Kredite aufnehmen können, haben sie meist keine
finanziellen Reserven. „Viele Unternehmen finanzieren ihr Wachstum und
ihre Entwicklung aus dem Cash-Flow“, erklärt Trempel. Schnell kommt es
da zu Lieferengpässen. Ein Vertrag ist in China zudem seinen Erfahrung
zufolge nicht unbedingt ein zwingendes Regelwerk. Vielmehr handle es sich
um Absichtserklärungen, die je nach Bedarf noch ausgefeilt werden können.
Gute
Informationen sind die Grundlage für erfolgreiche Geschäftsverbindungen
in China. Etwas über die Finanzsituation der Firma kann man Trempel
zufolge bei der Administration of Industry and Commerce oder der
Steuerverwaltung erfahren. „Denn das chinesische Recht kenn kein
Steuergeheimnis in unserem Sinne“. Er rät außerdem dazu, sich schon im
Vorfeld der Hilfe eines zuverlässigen chinesischen Mittelsmannes zu
versichern. „Bei einer Empfehlung würde ich mich allerdings nur auf die
von ausländischen Partnern verlassen“, sagt Voss. Er rät generell
dazu, sich nicht alleine auf den Weg zu machen, sondern von Anfang an
landeskundige Profis für Recherche und Vertragsanbahnung einzuschalten.
So gebe es spezialisierte Recherchefirmen, die wüssten, wo und wie sie
Informationen über potenzielle Geschäftspartner oder Firmen beschaffen könnten.
„Das ist gut investiertes Geld“ sagt er.
Wer
Waren liefert, sollte außerdem die Instrumentarien der Vorauskasse und
der Zug-um-Zug-Leistung in Anspruch nehmen und eine Ausfall- und
Warenkreditversicherung abschließen, falls Waren abhanden kommen.
Privatleute sollten überdies ganz die Finger von Internetgeschäften mit
asiatischen Geschäftspartnern lassen. Denn hier lässt sich nichts
kontrollieren. „Immer wieder habe ich Mandanten, die für vermeintliche
Schnäppchen bei Internetauktionen Vorkasse geleistet haben und das
vergeblich auf die Lieferung warteten“, sagt Trempel.
Denn
ist der Schaden erst einmal da, lohnt sich der Kampf um die Rückgabe des
Geldes oder Schadensersatz meist nicht. Der weitaus größte Teil der
Unternehmer verfolgt seine Ansprüche daher erst gar nicht, schätzt
Trempel. Denn Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahren dauern sehr lange.
Bei den Gerichten kommt außerdem hinzu, dass ein gerechtes Urteil nicht
immer gewährleistet ist. „In den Städten ist die Wahrscheinlichkeit für
ein faires Urteil mittlerweile recht hoch“, sagt Voss. Auf dem Land
verhinderten die vielschichtigen Beziehungsgeflechte jedoch of ein unabhängiges
Urteil. Häufig sei die beklagte Firma dort der größte Arbeitgeber.
„Das macht es zusätzlich schwer, zu seinem recht zu kommen.“
Selbst
ein vollstreckbares Urteil ist noch lange keine Garantie für finanzielle
Genugtuung. Denn in China ist es einfach, eine Firma aufzulösen und unter
anderem Namen zwei Straßen weiter wieder zu eröffnen. Diese Gefahr
besteht nach Voss vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben
Doch
nicht alles ist schlecht und zum Scheitern verurteilt. Dieses Bild wäre
falsch. Die chinesische Regierung bemühe sich sehr darum, die rechtlichen
Instrumentarien zu schaffen, um die Konflikte zu bewältigen, sagt Trempel.
„Viele Geschäfte laufen sehr gut“, betonen beide Anwälte. Denn sonst
würde ja wohl keiner mehr investieren.
......
Der Artikel ist im Handelsblatt veröffentlicht: www.handelsblatt.com |