Das
Steuersystem in Hongkong (Stand 01. April 2001)
HONGKONG
- (firstlaw) - Das Einkommen jeder Person/Gesellschaft
unterliegt nicht einer umfassenden Steuer, sondern erfolgt nach dem
sogenannten Schedulensystem, das drei unabhängig voneinander zu
besteuernde Einkommensarten unterscheidet:
Gewinn-, Einkommens- und Grundsteuer, sowie
alle anderen Einkünfte, die nicht unter diese Einkommensarten fallen,
sind steuerfrei.
Gewinnsteuer
(profit tax):
Dieser Steuer unterliegen natürliche Personen
sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die
Gewinne aus in Hong Kong ausgeübten Gewerbe- und Geschäftstätigkeiten
erzielen. Die Steuersätze betragen 15%
für Personen und Personengesellschaften bzw. 16%
für Kapitalgesellschaften.
Weitere wesentliche Merkmale: Maschinen und
Investitionen werden im Jahr der Anschaffung zu 60% abgeschrieben und
danach mit 10%, 20% oder 30% auf den Restwert, abhängig davon, welcher
Kategorie die Investition zuzurechnen ist. Neue Maschinen für
Produktionszwecke und Computer (Hardware und Software) können im
Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Für neue Industriegebäude
beträgt der Abschreibungssatz im Anschaffungsjahr 20%, danach 4% jährlich.
Gewinne
und Verluste können weiterhin ohne Zeitbegrenzung in die Folgejahre übertragen
werden; Verluste jedoch nicht bei Verkauf der Gesellschaft.
Lohn-/Einkommenssteuer
(salaries tax):
Steuerpflichtig sind Einkünfte und Pensionen
natürlicher Personen aus nicht selbständiger Arbeit, die in
Hong Kong erzielt werden. Der Höchstsatz beträgt 15%.
Freibeträge für Personen bleiben weiterhin bestehen, für Ledige HK$
108.000 und für Ehepaare HK$ 216.000. Durch die Gewährung von Freibeträgen
gilt der Maximalsatz von 15% beispielsweise bei Verheirateten mit zwei
Kindern erst bei einem Einkommen ab HK$ 2.871.000 (ca. US$ 371.000).
Normalerweise werden doppelt verdienende Ehepaare getrennt besteuert, sie
können jedoch eine gemeinsame Besteuerung beantragen. Personen, die außerhalb
Hongkong tätig sind wird bei Doppelbesteuerung Nachlaß gewährt. Außerdem
können Hypothekenzinsen bis zu HK$ 100.000 pro Jahr und pro Eigentum für
5 Jahre in Anrechnung gebracht werden.
Grundsteuer
(property tax):
Abzüglich eines Pauschalfreibetrages von 20% sind Mieteinnahmen mit 15%
zu versteuern (für natürliche Personen).
Umfang
der Steuerpflicht:
Aufgrund des Territorialprinzipes sind nur
in Hong Kong entstandene oder durch Hong Kong erzielte Einkünfte
steuerpflichtig. Ob eine Steuerpflicht vorliegt, hängt vom jeweiligen
Sachverhalt ab (Basis ist case law) Auf Antrag erteilt die Steuerbehörde
eine (nicht bindende) Auskunft über die Steuerpflicht. Da außerhalb Hong
Kongs erzielte Einkünfte grundsätzlich steuerfrei
sind, besteht mit keinem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es wurden
jedoch Verhandlungen mit bestimmten Ländern angekündigt, die ein
Doppelbesteuerungsabkommen zum Ziel haben.
Um für Hong Kong Gesellschaften eine
Doppelbesteuerung in China zu vermeiden, hat Hong Kong mit China eine
entsprechende Übereinkunft erzielt. Auch sind Einwohner Hong Kongs bei Tätigkeit
in China von der chinesischen Einkommenssteuer befreit, wenn sie nicht
mehr als 183 Tage pro Jahr in China verbringen.
Sonstige
Steuern und Abgaben
werden in Hong Kong in der Form von Erbschaftssteuer, Stempelsteuer,
Hotelsteuer und Flughafensteuer erhoben. |