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Handelsgeschäfte
mit Anbietern aus China sind nicht mehr selten. Aber Vorsicht. Auch
eine chinesische Privatperson benötigt ebenso wie eine Firma die
Berechtigung zum "Außenhandel" ("foreign trade operator
certificate"). Darüber hinaus muß der Geschäftszweck den Handel
auch mit dem Ausland zulassen. Private Handels- oder Auktionsgeschäfte
funktionieren nur in einer Richtung: "Der im Ausland sitzende Kunde
überweist auf ein scheinbar günstiges Angebot den Kaufpreis nach
China" an einen ihm nicht näher bekannten Verkäufer, der nach der
Gutschrift untertaucht und nicht mehr einfach zu verfolgen ist.
"Private
Geschäfte daher nur mit vertrauenswürdigen chinesischen Partnern und
Freunden abwickeln, die persönlich bekannt sind".
Hinzu
kommt, das eBay eine us-amerikanische Plattform ist. In der letzten Zeit
sind us-amerikanische Unternehmen und Internet-Plattformen dadurch
aufgefallen, daß sie vertrauliche Informationen über Nutzer an
Personen weiter gegeben haben, die man möglichst nicht in seinem
Freundeskreis haben möchte. Also Vorsicht auch an dieser Stelle.
Wenn
Sie zu uns kommen, ist es oft zu spät. Natürlich kann man Klagen und
ein Urteil erhalten. Ob man es dann auch durchsetzen kann, ist von
vielen Faktoren abhängig.
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